Background-Wissen kurz gefasst
Förderungen
Hier haben wir für euch die wichtigsten Förderstellen in Österreich und ihre Ansprechpartner*innen zusammengestellt. Alle aktuellen Einreichtermine findet ihr immer in unserem wöchentlichen Newsletter.
Stadt Graz
Kulturserver der Stadt Graz
Kulturserver – Theater, Kabarett, Kleinkunst
Kulturserver – Tanz, Musiktheater
Kulturamtsleiter Michael A. Grossmann und Mitarbeiter*innen
Stadtrat Dr. Günter Riegler, Büroleitung, Kultur: Peter Stöckler
Land Steiermark
Abteilung 9 Kultur, Europa, AußenbeziehungenLeiter: Mag. Patrick Schnabl und Mitarbeiter*innen
Referat Kunst, Kulturelles Erbe und Volkskultur, Maga. Evelyn Kometter, Darstellende Kunst: Astrid Böhm, BA MA - Förderinfo
Landesrat LH Mag. Christopher Drexler, Kultur: Mag. Felix Kodolitsch
Bund
Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport
Abt.IV/2, Musik und Darstellende Kunst
Concordiaplatz 2, 1010 Wien
Darstellende Kunst:
Dr.in Petra Paterno, Mag.a Christa Spatt
Förderprogramme der EU
Mag. Elisabeth Pacher, EU-Kulturangelegenheiten
vera*
Die Vertrauensstelle gegen Belästigung und Gewalt in Kunst, Kultur und Sport
kontakt@vertrauensstelle.at
+43 1 39 39 900
Veranstaltungsrecht
Hier haben wir für euch zusammengefasst, wie eine Veranstaltung bei der Stadt Graz anzumelden ist.
Die meisten Veranstaltungen im Freien Tanz- und Theaterbereich fallen in eine der ersten beiden Kategorien:
Spielstätte oder Gaststätte
Veranstaltung in einer Spielstätte mit Veranstaltungsstättenbewilligung bzw. in einem Gasthaus mit gewerberechtlicher Betriebsanlagengenehmigung.
Es besteht Meldepflicht
Meldefrist: 2 Wochen
Kosten: 20 € pro Meldung
Kleinveranstaltung
Kriterien:
- max. 300 Personen
- Veranstaltungszeit zwischen. 08:00 und 22:00 Uhr
- nicht länger als 3 Tage
- keine Gefährdung des Publikums zu erwarten
Es besteht Meldepflicht
Meldefrist: 2 Wochen
Kosten: 20 € pro Meldung
Veranstaltung mit Anzeigepflicht
Veranstaltungen, die nicht in die oberen beiden Kategorien fallen.
Es besteht Anzeigepflicht
Anzeigefrist: 6 Wochen
Kosten: Anzeige: um die 160 €, abhängig von den geforderten Beilagen
Großveranstaltung
… sind Veranstaltungen mit mehr als 20.000 Personen.
Es besteht Bewilligunspflicht
Fristen: abhängig vom Verwaltungsaufwand, bitte mindestens 2 Monate einkalkulieren.
Gesetzliche Frist: 3 Monate
Kosten: abhängig von Verwaltungsaufwand
Die Meldung kann ganz einfach online gemacht werden. Link: https://egov.graz.gv.at Veranstaltungen
Anhand konkreter Fälle bedeutet dies:
Fall 1: Theater spielt in einer Spielstätte mit Veranstaltungsstättenbewilligung bzw. in einem Gasthaus mit gewerberechtlicher Betriebsanlagengenehmigung
Meldung mit Formular: Veranstaltung – Meldung
- Die 3-Tage Beschränkung gilt in diesem Fall nicht; es kann an beliebig vielen aufeinander folgenden Tagen gespielt werden.
- Bescheiddaten der Veranstaltungsstättenbewilligung/Betriebsanlagengenehmigung sind anzugeben
- Zustimmung der Eigentümer*innen (des Betreibers) ist beizulegen
Fall 2: Theater spielt an einem unüblichen Ort (z.B. leeren Geschäftslokal) ohne Veranstaltungsstättengenehmigung oder Betriebsanlagengenehmigung
Meldung mit Formular: Kleinveranstaltung – Meldung
- Veranstaltung muss zwischen 8 und 22 Uhr stattfinden und unter 300 Besucher haben
- Es darf an einem Ort ohne Veranstaltungsstättenbewilligung nicht mehr als 10 Tage/Jahr gespielt werden, ansonsten ist eine Veranstaltungsstättenbewilligung notwendig.
- 3-Tage Regel gilt. Es darf nur an max. 3 aufeinander folgenden Tagen gespielt werden. Für jedes 3-Tage-Paket ist wiederum eine Meldung (à 20 €) vorzunehmen.
- Der Veranstalter übernimmt die Verantwortung, dass alle Vorkehrungen zur Sicherheit getroffen wurden, es gibt keine Auflagen und keine behördliche Abnahme
- Zustimmung der Eigentümer*innen (des Betreibers) ist beizulegen (wenn Mieter dann von diesem und aber auch vom Eigentümer laut Grundbuch)
Wenn mehr als 3 Tage am Stück oder mehr als 10 Tage/Jahr gespielt wird, ist eine Anzeige notwendig.
Anzeige mit Formular Veranstaltung – Anzeige
In diesem Fall gibt es Auflagen bezüglich der Veranstaltungsstätte, d.h. bezüglich der verwendeten Veranstaltungseinrichtungen, der Verkehrssituation, der Sicherheitsvorkehrungen, des Brandschutzes und Rettungsdienstes, der sanitären Einrichtungen etc.
Fall 3: Theater spielt im öffentlichen Raum
Meldung mit Formular Kleinveranstaltung – Meldung
- Wie im Fall 2: Veranstaltung muss zwischen 8 und 22 Uhr stattfinden und unter 300 Besucher haben. Es darf nur an max. 3 aufeinander folgenden Tagen gespielt werden. Der Veranstalter übernimmt die Verantwortung, dass alle Vorkehrungen zur Sicherheit getroffen wurden.
- Zustimmung des Grundeigentümers –> Straßenamt der Stadt Graz ist notwendig
Genehmigung einer Podesterie, Tribüne, …
Wenn es für eine Veranstaltungseinrichtung (Podesterie etc.) schon eine Register-Nr. gibt, ist nach neuerlichem Aufstellen nur noch die Bestätigung bzw. der Abnahmebefund einer befugten Person mit Fachkenntnis nötig, z.B. Techniker*in der Produktion.
Bei der Meldung einer Kleinveranstaltung ist die Registriernummer nicht anzugeben (nur die Bestätigung ist vor Ort für den Fall einer Kontrolle bereitzuhalten); bei der Anzeige einer Veranstaltung sind alle Veranstaltungseinrichtungen mit Registriernummer anzugeben.
Weitere Informationen: Ing. Köhler bei der Bau- und Anlagenbehörde steht gerne für Fragen zur Verfügung: +43 316 872 5974, veranstaltungen@stadt.graz.at
Eure Veranstaltung bewerben
Hier haben wir euch ein paar Plattformen für die Bewerbung eurer Produktionen zusammengestellt. Außerdem könnt ihr eure Veranstaltung in unserem wöchentlichen Newsletter (immer freitags) ankündigen.
Stadt Graz
Selbst eintragen oder Email schreiben an: redaktion@kulturserver-graz.at
Theaterspielplan Österreich
Termine selbst eintragen - sie erscheinen dann auch im Spielplan auf www.dasanderetheater.at
LAUT! Eventkalender
Online und monatlichen Informationsaussendung - Infos: laut@laut.or.at
Hunger auf Kunst und Kultur
Kulturkalender - Regionen der Steiermark, Veranstaltungstipps der Partner*innen des Kulturpass
KUMA
KUMA erfasst den Großteil aller Kulturangebote in der Steiermark und präsentiert diese tagesaktuell - online, als App und samt redaktioneller Berichte.